Richtiges Verhalten bei einem UnfallWichtige Regeln:
Absichern! Anhalten - Warnblinkanlage einschalten. Warndreieck aufstellen (Abstand: 50 bis 150 Schrittlängen). Eigene Sicherheit beachten! Unfallzeugen bitten zu warten.
Erste Hilfe leisten! Verletzte versorgen, Rettungsdienst/Polizei anrufen oder anrufen lassen (Tel.: 110 oder 112).
Eigene Beweissicherung! Zeugen-Anschriften notieren. Unfallstelle fotografieren (Übersichtsaufnahme, jeweils aus Richtung der Fahrzeuge mit eventuellen Bremsspuren, alle Fahrzeug-Beschädigungen). Bei den Übersichtsaufnahmen nachträglich vermeßbare Punkte wie z. B. Kanaldeckel, Lichtmasten, Verkehrszeichen, Bäume, Fahrbahnausbesserungsstellen usw. im Bildausschnitt mitfotografieren. Vorsicht fließender Verkehr!!! Bei Bagatellschäden Fahrzeugpositionen mit Kreide (meist im Verbandskasten zu finden) markieren und möglichst bald Unfallstelle räumen.
Unfallbericht erstellen! Wenn möglich immer mit Unfallbeteiligten einen Unfallbericht (Formular) ausfüllen. Angaben zum Unfall, zum Fahrzeug und zur Person machen, jedoch kein Schuldanerkenntnis abgeben (Problem: mögliche Regressansprüche der eigenen Haftpflichtversicherung).
Polizei rufen? Bei Verletzten, hohem Sachschaden, keiner Einigung, wenn Unfallgegner sich vom Unfallort unerlaubt entfernt haben oder bei Gegnern mit ausländischem Kennzeichen ohne Versicherungsnachweis (Tel.: 110 oder 112).
Verhalten gegenüber der Polizei! Angaben zur Person und zum Fahrzeug machen. Bei Zweifeln über den Unfallhergang keine weiteren Angaben machen. Nur bei eindeutigem Verschulden polizeiliches Verwarnungsgeld akzeptieren. Die Polizei ist nicht verpflichtet "Bagatellunfälle" (bis ca. 2.000,- Euro Sachschaden je Beteiligter) aufzunehmen. Immer Namen sowie Dienststelle der Polizeibeamten für mögliche Rückfragen notieren.
Verhalten gegenüber "Unfallhelfern"! Bei ungebetenen Unfallhelfern, die schon an der Unfallstelle Angebote zur Abwicklung des Schadens machen: äußerste Vorsicht! Abschleppfahrzeuge selbst oder über Polizei/ADAC-Notruf organisieren.
Vor dem Unfall beachten: Kopfstützen richtig einstellen!
Rund 70 Prozent der Autoinsassen in Deutschland verzichten darauf, die Kopfstütze richtig einzustellen. Ein Versäumnis mit möglicherweise fatalen Folgen. Unfallforscher des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin warnen,
dass bei Auffahrunfällen dadurch das Risiko für Verletzungen der Halswirbelsäule steige, insbesondere für das so genannte Schleudertrauma.
Und so ist die Kopfstütze richtig platziert: Der Abstand vom Hinterkopf zur Kopfstütze sollte höchstens vier Zentimeter betragen,
sagen die Fachleute des GDV. Außerdem muss die Stütze ausreichend weit herausgezogen sein. Ist sie zu niedrig, kann sie den Kopf
bei einem Auffahrunfall nicht ausreichend abstützen. Idealerweise sind Oberkante des Kopfes und Oberkante der Kopfstütze auf
gleicher Höhe. Lässt sich die Stütze nicht weit genug herausziehen, sollte sie stets auf den höchstmöglichen Punkt eingestellt werden.
Neben der richtigen Einstellung der Kopfstütze spielt aber auch die tatsächliche Schutzwirkung der Sitzkonstruktion bei einem
Heckaufprall eine Rolle, die leider äußerlich nicht erkennbar ist. Wer beim Autokauf seine Sicherheit beim Heckaufprall nicht dem
Zufall überlassen will, kann die Ergebnisse von mehr als 170 Sitztests unter Crashbedingungen auf der Website der Unfallforschung
der Deutschen Versicherer ansehen. Gute Kopfstützen auch auf der Rücksitzbank sollten Entscheidungskriterium beim Autokauf sein, meinen die Unfallforscher. Denn die Gesundheit der hinteren Insassen ist bei einem Heckaufprall nicht weniger gefährdet als die von Fahrer oder Beifahrer. |
Kunick kann's besser: |